Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die häusliche Pflege durch die zu pflegende Person selbst organisiert wird.

Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab. 

Bei häuslicher Pflege beträgt ihr Pflegegeld monatlich:

PflegegeldEntlastungVerhinderung
Pflegegrad 10,00 €131,00 €0,00€
Pflegegrad 2347,00 €131,00 €1685,00 €
Pflegegrad 3599,00 €131,00 €1685,00 €
Pflegegrad 4800,00 €131,00 €1685,00 €
Pflegegrad 5990,00 €131,00 €1685,00 €

 

 

Die sogenannte Verhinderungspflege erhalten Versicherte zusätzlich von der Pflegekasse, wenn die pflegende Person verhindert ist , z. B. bei Krankheit, Freizeit, Urlaub und sonstigen Gründen. Dieser Anspruch ist auf 1.685,00 €uro jährlich begrenzt. Voraussetzung zum Anrecht auf Verhinderungspflege ist die Einstufung ab einem Pflegegrad II. Zudem muss die Pflegeperson mindestens ein 1/2 Jahr zuvor gepflegt worden sein. Während der stundenweise Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld weitergezahlt.

 

Zusätzlich zur Verhinderungspflege können 50% Jahresbudgets (1854,00 €uro) aus der Kurzzeitpflege hinzugerechnet werden

 

 

Sollten die oben aufgeführten Gelder nicht ausreichen, können wir als anerkannter Betreuungsdienst zusätzlich über eine Kombinationsleistung bis zu 40% Umwandlung Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen ansprechen.

Zusätzliche Kosten der Unterstützung für pflegende Angehörige sind als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ jährlich mit 20% und maximal bis 4.000 € steuerlich absetzbar.

Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Dabei stehen wir ihnen gerne zur Seite. Welche Leistungen sie erhalten können, möchten wir Ihnen kurz erläutern…weiterlesen